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3.6207 KFSR CH-UR

Artikel 8 Reglement über den kantonalen Führungsstab Uri (KAFUR-Reglement, KFSR) - Unterstellung der Mittel

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Artikel 8 KAFUR-Reglement, KFSR · Unterstellung der Mittel

1. Der Gesamteinsatzleitung sind je nach Bedarf für die Dauer des Einsatzes direkt unterstellt

a) die Kantonspolizei

b) die Feuerwehren

c) die Chemiewehr Uri

d) der Zivilschutz

e) die sanitätsdienstlichen Rettungs- und Versorgungseinrichtungen

f) die Mittel der kantonalen Verwaltung

g) die Mittel der Einwohner- und Bürgergemeinden

h) die wirtschaftliche Grundversorgung

i) die weiteren, nach Bedarf zugeführten Mittel

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