Artikel 5 Reglement über den kantonalen Führungsstab Uri (KAFUR-Reglement, KFSR) - Aufgaben und Unterstellung
Artikel 5 KAFUR-Reglement, KFSR · Aufgaben und Unterstellung
1. Die Koordinationsstelle Notorganisation bereitet die Notorganisation vor.
2. Die Koordinationsstelle Notorganisation erfüllt ihre Aufgaben, indem sie in Absprache mit dem Stabschef oder der Stabschefin insbesondere
a) die erforderlichen Weisungen des kantonalen Führungsstabs vorbereitet
b) die personellen, organisatorischen, materiellen und rechtlichen Vorbereitungen für die Bewältigung von ausserordentlichen Ereignissen auf der politischen und strategischen sowie auf der operativen und taktischen Ebene vorbereitet
c) die Vorbereitungen in den Führungs- und Fachbereichen der Funktionsträger im kantonalen Führungsstab und in den Gemeindeführungsstäben periodisch überprüft
d) die jährlichen Ausbildungs- und Instruktionsrapporte, Kurse und Übungen mit dem kantonalen Führungsstab, den Gemeindeführungsstäben, den Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes und dem kantonalen Territorialverbindungsstab Uri koordiniert und durchführt
e) das jährliche Budget der kantonalen Notorganisation erstellt und die Kontrolle über die bewilligten Kredite führt
3. Sie ist dem Vorsteher oder der Vorsteherin des zuständigen Amts unterstellt und kann in Personalunion mit dem Amtsvorsteher oder der Amtsvorsteherin besetzt werden.