3.6207
KFSR
CH-UR
Artikel 4 Reglement über den kantonalen Führungsstab Uri (KAFUR-Reglement, KFSR) - Aufgaben des Stabschefs oder der Stabschefin
Organisation und Aufgaben - Kantonaler Führungsstab
Artikel 4 KAFUR-Reglement, KFSR · Aufgaben des Stabschefs oder der Stabschefin
1. Der Stabschef oder die Stabschefin erfüllt seine oder ihre Aufgaben, indem er oder sie insbesondere
a) im Ereignisfall die Gesamteinsatzleitung übernimmt
b) die Arbeit des Stabs leitet und koordiniert
c) bei Dringlichkeit Sofortmassnahmen anordnet
d) Anträge dem Regierungsrat zum Entscheid unterbreitet
e) Einsätze des Teilstabs bei grösseren Unfällen oder ausserordentlichen Ereignissen regelt
f) die Weisungen für die Stabsarbeit erlässt und deren Wirksamkeit überprüft
g) dem Regierungsrat Bericht erstattet
h) die Aktivitäten der Koordinationsstelle Notorganisation periodisch überprüft