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3.6207 KFSR CH-UR

Artikel 2 Reglement über den kantonalen Führungsstab Uri (KAFUR-Reglement, KFSR) - Aufgaben des kantonalen Führungsstabs: Vorbereitung

Organisation und Aufgaben - Kantonaler Führungsstab
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Artikel 2 KAFUR-Reglement, KFSR · Aufgaben des kantonalen Führungsstabs: Vorbereitung

1. Der kantonale Führungsstab bereitet sich auf seine Aufgaben vor, indem er insbesondere

a) die Grundlagen zuhanden des Regierungsrats für das Funktionieren der Regierungstätigkeit und der lebenswichtigen Dienste in ausserordentlichen Lagen erarbeitet

b) die Organisation und den Betrieb für die zeit- und lagegerechte Führung im Ereignisfall gewährleistet

c) in Ausbildungskursen und Übungen für die Gemeindeführungsstäbe Unterstützung leistet

d) die Zusammenarbeit mit den Gemeindeführungsstäben, mit lokalen und interkantonalen Instanzen sowie mit dem Bund, insbesondere mit der Armee sicherstellt

e) die Führungsdokumentationen für die Ereignisbewältigung in ausserordentlichen Lagen erstellt und nachführt

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