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Artikel 9 Reglement über den Zivilschutz im Kanton Uri (Zivilschutzreglement, ZSR) - Führungsunterstützungselement des Gemeindeführungsstabs

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Artikel 9 Zivilschutzreglement, ZSR · Führungsunterstützungselement des Gemeindeführungsstabs

1. Das Führungsunterstützungselement des Gemeindeführungsstabs

a) unterstützt insbesondere das Erstellen, den Betrieb und den Unterhalt des Kommandopostens des Gemeindeführungsstabs

b) stellt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Militär und Bevölkerungsschutz den technischen Unterhalt der zugewiesenen Schutzanlagen sowie den Unterhalt und die Einsatzbereitschaft des Zivilschutzmaterials in der Gemeinde sicher

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