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3.6205 ZSRRPC CH-UR

Artikel 8 Reglement über den Zivilschutz im Kanton Uri (Zivilschutzreglement, ZSR) - Einsatzzüge

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Artikel 8 Zivilschutzreglement, ZSR · Einsatzzüge

1. Der Pionierzug leistet insbesondere

a) Einsätze zur Schadenminderung und zur Überbrückung zerstörter Infrastrukturen

b) Rettungs-, Unterstützungs- und Instandstellungseinsätze

2. Der Betreuungszug

a) betreut schutzbedürftige Personen

b) unterstützt Evakuierungen aus gefährdeten Gebieten

c) unterstützt nach Möglichkeit den Koordinierten Sanitätsdienst

3. Der Zug Führungsunterstützung und Logistik kantonaler Führungsstab unterstützt insbesondere das Erstellen, den Betrieb und den Unterhalt des Kommandopostens des kantonalen Führungsstabs.

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