3.6205
ZSRRPC
CH-UR
Artikel 6 Reglement über den Zivilschutz im Kanton Uri (Zivilschutzreglement, ZSR) - Einteilung
Organisation
Artikel 6 Zivilschutzreglement, ZSR · Einteilung
1. Die an der Rekrutierung ausgehobenen Schutzdienstpflichtigen werden in den Lehrverband eingeteilt.
2. Die Einteilung der Schutzdienstpflichtigen erfolgt nach der Grundausbildung.
3. Ab dem 30. Altersjahr werden die Schutzdienstpflichtigen in der Regel der Personalreserve zugewiesen. Für Kader und Spezialisten/Spezialistinnen muss deren Nachfolge gesichert sein.