3.6205
ZSRRPC
CH-UR
Artikel 5 Reglement über den Zivilschutz im Kanton Uri (Zivilschutzreglement, ZSR) - Zuweisung und Unterstellung
Organisation
Artikel 5 Zivilschutzreglement, ZSR · Zuweisung und Unterstellung
1. Das Führungsunterstützungselement des Gemeindeführungsstabs ist dem Gemeindeführungsstab zugewiesen und im Einsatz unterstellt.
2. Der Kulturgüterschutz-Spezialist oder die Kulturgüterschutz-Spezialistin ist im Führungsunterstützungselement des Gemeindeführungsstabs eingeteilt und dem oder der Kulturgüterschutzverantwortlichen des Kantons fachtechnisch zugewiesen.