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Artikel 37 Reglement über den Zivilschutz im Kanton Uri (Zivilschutzreglement, ZSR) - Kosten für das Führungsunterstützungselement des Gemeindeführungsstabs

Kosten und Vergütungen
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Artikel 37 Zivilschutzreglement, ZSR · Kosten für das Führungsunterstützungselement des Gemeindeführungsstabs

1. Bietet der Gemeindeführungsstab sein zugewiesenes Führungsunterstützungselement für eigene Bedürfnisse auf, so trägt die Einwohnergemeinde die Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft der Schutzdienstpflichtigen sowie für den Unterhalt des eingesetzten Zivilschutzmaterials.

2. Im Ereignisfall zur Bewältigung ausserordentlicher Lagen trägt die Zivilschutzorganisation die Kosten für das Führungsunterstützungselement des Gemeindeführungsstabs.

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