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Artikel 30 Reglement über den Zivilschutz im Kanton Uri (Zivilschutzreglement, ZSR) - Periodische Kontrolle der bestehenden Räume

Schutzbauten
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Artikel 30 Zivilschutzreglement, ZSR · Periodische Kontrolle der bestehenden Räume

1. Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz sorgt gemäss den Technischen Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz für die periodische Kontrolle der Betriebsbereitschaft und des Unterhalts der bestehenden öffentlichen und privaten Schutzräume und der bestehenden Kulturgüterschutzräume.

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