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Artikel 28 Reglement über den Zivilschutz im Kanton Uri (Zivilschutzreglement, ZSR) - Schlusskontrollen bei neuen und erneuerten Schutzräumen und Kulturgüterschutzräumen

Schutzbauten
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Artikel 28 Zivilschutzreglement, ZSR · Schlusskontrollen bei neuen und erneuerten Schutzräumen und Kulturgüterschutzräumen

1. Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz führt gemäss den Technischen Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz die Schlusskontrollen bei neuen und erneuerten Schutzräumen und Kulturgüterschutzräumen durch.

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