3.6205
ZSRRPC
CH-UR
Artikel 28 Reglement über den Zivilschutz im Kanton Uri (Zivilschutzreglement, ZSR) - Schlusskontrollen bei neuen und erneuerten Schutzräumen und Kulturgüterschutzräumen
Schutzbauten
Artikel 28 Zivilschutzreglement, ZSR · Schlusskontrollen bei neuen und erneuerten Schutzräumen und Kulturgüterschutzräumen
1. Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz führt gemäss den Technischen Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz die Schlusskontrollen bei neuen und erneuerten Schutzräumen und Kulturgüterschutzräumen durch.