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Artikel 17 Reglement über den Zivilschutz im Kanton Uri (Zivilschutzreglement, ZSR) - Aufgebot des Führungsunterstützungselements des Gemeindeführungsstabs

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Artikel 17 Zivilschutzreglement, ZSR · Aufgebot des Führungsunterstützungselements des Gemeindeführungsstabs

1. Bietet der Gemeindeführungsstab sein zugewiesenes Führungsunterstützungselement auf, so orientiert er unmittelbar nach dem Aufgebot das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, damit die Dienstleistungen der Schutzdienstpflichtigen durch die Zivilschutzstelle ordentlich erfasst und abgerechnet werden können.

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