3.6115
MWR
CH-UR
Artikel 5 Reglement über das Militär und den Wehrpflichtersatz (MWR) - Beschwerde
Kontrollwesen
Artikel 5 MWR · Beschwerde
1. Gegen Strafverfügungen und Verfügungen über die Umwandlung von Bussen in Arrest können die Bestraften innerhalb von zehn Tagen nach Eröffnung der Verfügung beim Regierungsrat schriftlich Beschwerde erheben.
2. Das Verfahren richtet sich nach der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (RB 2.2345), soweit das Bundesrecht nichts anderes bestimmt.