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3.6115 MWR CH-UR

Artikel 3 Reglement über das Militär und den Wehrpflichtersatz (MWR) - Amt für Militär und Bevölkerungsschutz

Organisation und Zuständigkeiten
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Artikel 3 MWR · Amt für Militär und Bevölkerungsschutz

1. Das Amt für Bevölkerungsschutz und Militär vollzieht die in Artikel 1 erwähnte Bundesgesetzgebung, soweit der Kanton zuständig ist und die übergeordnete Gesetzgebung und dieses Reglement nichts anderes bestimmen.

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