3.6115
MWR
CH-UR
Artikel 3 Reglement über das Militär und den Wehrpflichtersatz (MWR) - Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Organisation und Zuständigkeiten
Artikel 3 MWR · Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
1. Das Amt für Bevölkerungsschutz und Militär vollzieht die in Artikel 1 erwähnte Bundesgesetzgebung, soweit der Kanton zuständig ist und die übergeordnete Gesetzgebung und dieses Reglement nichts anderes bestimmen.