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3.6115 MWR CH-UR

Artikel 1 Reglement über das Militär und den Wehrpflichtersatz (MWR)

Gegenstand
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Artikel 1 MWR

1. Dieses Reglement vollzieht die Vorschriften des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung, des Militärstrafgesetzes (MStG SR [321.0](https://db.clex.ch/link/Bund/321.0/de)), des Bundesgesetzes über die Militärversicherung, des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe und der Verordnung über die Militärdienstpflicht, soweit die Kantone dazu zuständig sind.

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