3.3222
CH-UR
Artikel 3 Zuständigkeit für Festsetzung von Enteignungs-Entschädigungen
Artikel 3 Zuständigkeit für Festsetzung von Enteignungs-Entschädigungen
1. Bekanntmachung im Amtsblatt, Aufnahme in das Landbuch und Mitteilung an eidg. Justiz- und Polizeidepartement und an die Justizdirektion Uri.