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3.3222 CH-UR

Artikel 3 Zuständigkeit für Festsetzung von Enteignungs-Entschädigungen

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Artikel 3 Zuständigkeit für Festsetzung von Enteignungs-Entschädigungen

1. Bekanntmachung im Amtsblatt, Aufnahme in das Landbuch und Mitteilung an eidg. Justiz- und Polizeidepartement und an die Justizdirektion Uri.

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