Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3.3211 CH-UR

Artikel 12 Gesetz über die Enteignung (Expropriationsgesetz)

Festsetzung der Entschädigung
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Artikel 12 Expropriationsgesetz

1. Bei der Schätzung des Verkehrswertes sind die auf dem Grundstück lastenden Dienstbarkeiten, mit Ausnahme der Nutzniessung, sowie die im Grundbuch vorgemerkten persönlichen Rechte zu berücksichtigen.

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