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3.3111 IVöBLMP CH-UR

Artikel 18 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) - Offenes Verfahren

Vergabeverfahren
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Artikel 18 IVöB · Offenes Verfahren

1. Im offenen Verfahren schreibt der Auftraggeber den Auftrag öffentlich aus.

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