Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3.3111 IVöBLMP CH-UR

Artikel 1 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) - Gegenstand

Gegenstand, Zweck und Begriffe
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (69 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 1 IVöB · Gegenstand

1. Diese Vereinbarung findet auf die Vergabe öffentlicher Aufträge durch unterstellte Auftraggeber innerhalb und ausserhalb des Staatsvertragsbereichs Anwendung.

Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) - Gegenstand Artikel A1-1 IVöB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →