3.2625
CH-UR
Artikel 9 Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz - Kontrollstelle
Artikel 9 Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz · Kontrollstelle
1. Die Kontrollstelle der Rheinsalinen hat folgende Aufgaben
a) Prüfung der durch die Geschäftsleitung erstellten Abrechnung der Regalgebühren
b) Ausarbeitung eines Revisionsberichtes und Erteilung aller vom Verwaltungsrat verlangten Auskünfte