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Artikel 4 Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz - Preise

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Artikel 4 Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz · Preise

1. Die Lieferpreise der Rheinsalinen für die verschiedenen Salzarten sollen einheitlich gestaltet werden.

2. In den Lieferpreisen sind die Regalgebühren eingeschlossen.

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