3.2625
CH-UR
Artikel 4 Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz - Preise
Artikel 4 Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz · Preise
1. Die Lieferpreise der Rheinsalinen für die verschiedenen Salzarten sollen einheitlich gestaltet werden.
2. In den Lieferpreisen sind die Regalgebühren eingeschlossen.