3.2521
CH-UR
Artikel 9 Gebührenreglement - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
Artikel 9 Gebührenreglement · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Es werden folgende Erlasse des Regierungsrates aufgehoben
1. allgemeine Gebühren sowie Gebühren des Regierungsrates und der Standeskanzlei vom 9. Dezember 1974
2. Gebühren und Entschädigungen im Zuständigkeitsbereich der Baudirektion vom 23. Dezember 1974
3. Gebühren und Entschädigungen im Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftsdirektion vom 3. März 1975
4. Gebühren und Entschädigungen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbedirektion vom 26. Januar 1976
5. Gebühren und Entschädigungen im Zuständigkeitsbereich der Gesundheitsdirektion vom 25. Mai 1976