3.2521
CH-UR
Artikel 7 Gebührenreglement - Konzessionsgebühren
Allgemeine Bestimmungen - Benützungsgebühren
Artikel 7 Gebührenreglement · Konzessionsgebühren
1. Konzessionsgebühren werden, je nach dem Umfang des eingeräumten Rechts, von Fall zu Fall von der zuständigen Behörde oder Amtsstelle festgelegt. Sie können als einmalige oder als jährlich wiederkehrende Abgaben verfügt werden.
2. Das gleiche gilt für den Verwaltungsaufwand, den das Konzessionsgesuch verursacht.