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Artikel 12 Gebührenverordnung - Rechtsmittel

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Artikel 12 Gebührenverordnung · Rechtsmittel

1. Die erstinstanzlichen Gebührenverfügungen des Regierungsrates sind mit Einsprache an diesen anfechtbar.

2. Gebührenverfügungen untergeordneter Behörden und Amtsstellen können mit Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden.

3. ...

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