Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3.2512 CH-UR

Artikel 1 Gebührenverordnung - Geltungsbereich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 1 Gebührenverordnung · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt die Gebühren für

1. * Amtshandlungen der kantonalen Verwaltung (Verwaltungsgebühren)

2. die verwaltungsinterne Verwaltungsrechtspflege des Kantons (Rechtspflegegebühren)

3. die Benützung öffentlicher Sachen oder Einrichtungen des Kantons (Benützungsgebühren)

2. Sie gilt, soweit nicht besondere eidgenössische, interkantonale oder kantonale Vorschriften bestehen.

Geltungsbereich Artikel 2 Gebührenverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →