Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3.2403 VStGR CH-UR

Artikel 7 Reglement zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStGR) - Antrag in besonderen Fällen

Rückerstattung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 7 VStGR · Antrag in besonderen Fällen

1. Der Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Erbfällen ist beim Amt für Steuern einzureichen.

2. Der Antrag auf vorzeitige Rückerstattung gemäss Artikel 29 Absatz 3 VStG ist ebenfalls beim Amt für Steuern einzureichen.

3. Der Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer für das dem Eintritt der Mündigkeit vorangegangene Fälligkeitsjahr ist vom Inhaber der elterlichen Sorge einzureichen.

← Artikel 6 VStGR Reglement zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStGR) - Behörden Artikel 8 VStGR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →