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3.2403 VStGR CH-UR

Artikel 3 Reglement zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStGR) - Amt für Finanzen

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Artikel 3 VStGR · Amt für Finanzen

1. Das Amt für Finanzen besorgt die Auszahlung der zurückzuerstattenden Verrechnungssteuern nach den Anweisungen des Amtes für Steuern.

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