3.2403
VStGR
CH-UR
Artikel 3 Reglement zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStGR) - Amt für Finanzen
Organisation
Artikel 3 VStGR · Amt für Finanzen
1. Das Amt für Finanzen besorgt die Auszahlung der zurückzuerstattenden Verrechnungssteuern nach den Anweisungen des Amtes für Steuern.