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3.2403 VStGR CH-UR

Artikel 13 Reglement zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStGR) - Übergangsbestimmung

Schlussbestimmungen
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Artikel 13 VStGR · Übergangsbestimmung

1. Für Rückerstattungsanträge, die sich auf Fälligkeiten vor dem 1. Januar 2001 beziehen, findet das bisherige Recht Anwendung.

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