3.2403
VStGR
CH-UR
Artikel 11 Reglement zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStGR) - Beschwerde
Rechtsmittel
Artikel 11 VStGR · Beschwerde
1. Gegen den Einspracheentscheid des Amtes für Steuern kann innert 30 Tagen seit der Zustellung des Entscheides beim Obergericht schriftlich Beschwerde erhoben werden.
2. Das Verfahren richtet sich nach der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (RB 2.2345), soweit keine besonderen Vorschriften bestehen.