3.2402
DBGR
CH-UR
Artikel 9 Reglement zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBGR) - Abrechnung
Bezug und Erlass der Steuer
Artikel 9 DBGR · Abrechnung
1. Das Amt für Finanzen rechnet mit der zuständigen Behörde des Bunds über die bezogenen direkten Bundessteuern ab.
2. Das Amt für Steuern ermittelt die kantonalen Anteile an der direkten Bundessteuer von steuerpflichtigen Personen mit Steuerobjekten in mehreren Kantonen und rechnet darüber mit den anderen Kantonen ab.
3. Die Einwohnergemeinden erstellen eine Abrechnung über die bezogenen Quellensteuern und rechnen darüber mit dem Amt für Steuern jährlich ab.