3.2402
DBGR
CH-UR
Artikel 4 Reglement zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBGR) - Veranlagungsbehörden
Veranlagung und Rechtsmittelverfahren
Artikel 4 DBGR · Veranlagungsbehörden
1. Das Amt für Steuern veranlagt die natürlichen und juristischen Personen, soweit nicht andere Behörden zuständig sind.
2. ...
3. Die Quellensteuern werden im gleichen Verfahren veranlagt wie die Quellensteuern des Kantons und der Gemeinden. Das Amt für Steuern überwacht die Veranlagung der Quellensteuern.