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3.2402 DBGR CH-UR

Artikel 11 Reglement zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBGR) - Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung

Steuerstrafrecht
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Artikel 11 DBGR · Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung

1. Das Amt für Steuern verfolgt die Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehungen. Es veranlagt die Nachsteuern, setzt die Bussen fest und auferlegt die Kosten.

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