3.2402
DBGR
CH-UR
Artikel 11 Reglement zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBGR) - Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung
Steuerstrafrecht
Artikel 11 DBGR · Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung
1. Das Amt für Steuern verfolgt die Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehungen. Es veranlagt die Nachsteuern, setzt die Bussen fest und auferlegt die Kosten.