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3.2402 DBGR CH-UR

Artikel 10 Reglement zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBGR) - Steuererlass

Bezug und Erlass der Steuer
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Artikel 10 DBGR · Steuererlass

1. Das Amt für Steuern entscheidet über Gesuche um Erlass der direkten Bundessteuer.

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