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3.2227 SchäRRègEv CH-UR

Artikel 18 Reglement über die Schätzung, die Festlegung der Eigenmiet- und Steuerwerte sowie das Bewertungsverfahren für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke (Schätzungsreglement, SchäR) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 18 Schätzungsreglement, SchäR · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

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