3.2227
SchäRRègEv
CH-UR
Artikel 17 Reglement über die Schätzung, die Festlegung der Eigenmiet- und Steuerwerte sowie das Bewertungsverfahren für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke (Schätzungsreglement, SchäR) - Übergangsbestimmung
Schlussbestimmungen
Artikel 17 Schätzungsreglement, SchäR · Übergangsbestimmung
1. Nach Inkrafttreten dieses Reglements richtet sich die Festsetzung der Eigenmiet- und Steuerwerte für hängige Schätzungen nach den Bestimmungen dieses Reglements.