3.2227
SchäRRègEv
CH-UR
Artikel 12 Reglement über die Schätzung, die Festlegung der Eigenmiet- und Steuerwerte sowie das Bewertungsverfahren für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke (Schätzungsreglement, SchäR) - Über- oder Unternutzung des Grundstücks
Eigenmietwert
Artikel 12 Schätzungsreglement, SchäR · Über- oder Unternutzung des Grundstücks
1. Die Über- oder Unternutzung eines Grundstücks wird bei der Ermittlung des Eigenmietwerts durch entsprechende Zu- oder Abschläge berücksichtigt. Die Einzelheiten werden von der Finanzdirektion in einer Weisung geregelt.