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3.2227 SchäRRègEv CH-UR

Artikel 12 Reglement über die Schätzung, die Festlegung der Eigenmiet- und Steuerwerte sowie das Bewertungsverfahren für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke (Schätzungsreglement, SchäR) - Über- oder Unternutzung des Grundstücks

Eigenmietwert
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Artikel 12 Schätzungsreglement, SchäR · Über- oder Unternutzung des Grundstücks

1. Die Über- oder Unternutzung eines Grundstücks wird bei der Ermittlung des Eigenmietwerts durch entsprechende Zu- oder Abschläge berücksichtigt. Die Einzelheiten werden von der Finanzdirektion in einer Weisung geregelt.

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