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Artikel 22 Reglement über die elektronische Einreichung der Steuererklärung und die elektronische Aufbewahrung und Archivierung von Steuerakten - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 22 Reglement über die elektronische Einreichung der Steuererklärung und die elektronische Aufbewahrung und Archivierung von Steuerakten · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

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