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Artikel 21 Reglement über die elektronische Einreichung der Steuererklärung und die elektronische Aufbewahrung und Archivierung von Steuerakten - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Artikel 21 Reglement über die elektronische Einreichung der Steuererklärung und die elektronische Aufbewahrung und Archivierung von Steuerakten · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Reglement vom 30. November 2021 über die elektronische Einreichung der Steuererklärung und die elektronische Aufbewahrung und Archivierung von Steuerakten natürlicher Personen wird aufgehoben.

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