3.2225
CH-UR
Artikel 21 Reglement über die elektronische Einreichung der Steuererklärung und die elektronische Aufbewahrung und Archivierung von Steuerakten - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
Artikel 21 Reglement über die elektronische Einreichung der Steuererklärung und die elektronische Aufbewahrung und Archivierung von Steuerakten · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Das Reglement vom 30. November 2021 über die elektronische Einreichung der Steuererklärung und die elektronische Aufbewahrung und Archivierung von Steuerakten natürlicher Personen wird aufgehoben.
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Zweck und Geltungsbereich
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