3.2225
CH-UR
Artikel 11 Reglement über die elektronische Einreichung der Steuererklärung und die elektronische Aufbewahrung und Archivierung von Steuerakten - Authentifizierung
Elektronische Steuererklärung juristische Personen
Artikel 11 Reglement über die elektronische Einreichung der Steuererklärung und die elektronische Aufbewahrung und Archivierung von Steuerakten · Authentifizierung
1. Die steuerpflichtigen Personen erhalten mit der Mitteilung nach Artikel 9 Absatz 2 einen persönlichen Zugangscode. Dieser ist für die Authentifizierung sowie die elektronische Einreichung der Steuererklärung notwendig.
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Zweck und Geltungsbereich
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