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Artikel 11 Reglement über die elektronische Einreichung der Steuererklärung und die elektronische Aufbewahrung und Archivierung von Steuerakten - Authentifizierung

Elektronische Steuererklärung juristische Personen
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Artikel 11 Reglement über die elektronische Einreichung der Steuererklärung und die elektronische Aufbewahrung und Archivierung von Steuerakten · Authentifizierung

1. Die steuerpflichtigen Personen erhalten mit der Mitteilung nach Artikel 9 Absatz 2 einen persönlichen Zugangscode. Dieser ist für die Authentifizierung sowie die elektronische Einreichung der Steuererklärung notwendig.

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