3.2225
CH-UR
Artikel 1 Reglement über die elektronische Einreichung der Steuererklärung und die elektronische Aufbewahrung und Archivierung von Steuerakten - Zweck und Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Reglement über die elektronische Einreichung der Steuererklärung und die elektronische Aufbewahrung und Archivierung von Steuerakten · Zweck und Geltungsbereich
1. Dieses Reglement regelt den elektronischen Verkehr, namentlich die elektronische Einreichung der Steuererklärung und die elektronische Aufbewahrung und Archivierung von Steuerakten.