Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3.2219 BezRRPImpRRI CH-UR

Artikel 9 Reglement über den allgemeinen Steuerbezug und das Abrechnungsverfahren (Steuerbezugsreglement, BezR) - Teilweise einbringliche Beträge

Rechnungsstellung und Bezugsverfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 9 Steuerbezugsreglement, BezR · Teilweise einbringliche Beträge

1. Nur teilweise eingebrachte Steuerbeträge sind im Verhältnis der definitiven Steuerbeträge auf die anspruchsberechtigten Steuerhoheiten aufzuteilen.

← Artikel 8 Steuerbezugsreglement, BezR Reglement über den allgemeinen Steuerbezug und das Abrechnungsverfahren (Steuerbezugsreglement, BezR) - Geltungsbereich Artikel 10 Steuerbezugsreglement, BezR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →