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3.2219 BezRRPImpRRI CH-UR

Artikel 6 Reglement über den allgemeinen Steuerbezug und das Abrechnungsverfahren (Steuerbezugsreglement, BezR) - Mahn- und weitere Gebühren

Rechnungsstellung und Bezugsverfahren
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Artikel 6 Steuerbezugsreglement, BezR · Mahn- und weitere Gebühren

1. Für die zweite und jede weitere Mahnung beträgt die Gebühr je 30 Franken.

2. Wird der Steuerbetrag auf Mahnung hin nicht bezahlt, beträgt die Gebühr für die Einleitung der Betreibung 30 Franken.

3. Weitere Inkassogebühren von Dritten werden der steuerpflichtigen Person weiterbelastet.

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