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3.2218 EKoR CH-UR

Artikel 9 Reglement über die Entschädigung und Kostenbeteiligung zwischen Kanton und Gemeinden im Steuerwesen (EKoR) - Inkrafttreten

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Artikel 9 EKoR · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

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