3.2218
EKoR
CH-UR
Artikel 4 Reglement über die Entschädigung und Kostenbeteiligung zwischen Kanton und Gemeinden im Steuerwesen (EKoR) - Zu verteilende Kosten: Kostenverteilung zwischen Kanton, Gemeinden und Kirchgemeinden (erste Verteilung)
Artikel 4 EKoR · Zu verteilende Kosten: Kostenverteilung zwischen Kanton, Gemeinden und Kirchgemeinden (erste Verteilung)
1. Die zu verteilenden Kosten der Verbundaufgabe Steuern werden in der ersten Verteilung im Verhältnis des Gesamttotals der mit den Kosten zusammenhängenden Steuererträge auf Kanton, Gemeinden und Kirchgemeinden verteilt.
2. Die massgebenden Steuererträge setzen sich wie folgt zusammen
a) Für den Kanton: Nettoertrag der institutionellen Gliederung 2355 Steuern exklusive Motorfahrzeugsteuern plus Anteil Ertrag direkte Bundessteuer plus Anteil Ertrag Verrechnungssteuer gemäss Kantonsrechnung
b) Für die Gemeinden: Steuern und Anteile an Kantonseinnahmen gemäss Gemeinderechnungen
c) Für die Kirchgemeinden: Steuern gemäss Jahresrechnungen der Landeskirchen