3.2218
EKoR
CH-UR
Artikel 1 Reglement über die Entschädigung und Kostenbeteiligung zwischen Kanton und Gemeinden im Steuerwesen (EKoR) - Zweck und Geltungsbereich
Artikel 1 EKoR · Zweck und Geltungsbereich
1. Dieses Reglement widerspiegelt die Verbundaufgabe und regelt die Entschädigungen und Kostenbeteiligungen im Steuerwesen gemäss der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden.