3.2217
LKRRFIRSI
CH-UR
Artikel 4 Reglement über den Abzug der Kosten von Liegenschaften des Privatvermögens (Liegenschaftskostenreglement, LKR) - Ersatzneubau
Artikel 4 Liegenschaftskostenreglement, LKR · Ersatzneubau
1. Als Ersatzneubau gilt ein Bau, der nach Abschluss des Rückbaus eines Wohngebäudes oder eines gemischt genutzten Gebäudes in der Regel innerhalb von zwei Jahren auf dem gleichen Grundstück errichtet wird und eine gleichartige Nutzung aufweist.