3.2217
LKRRFIRSI
CH-UR
Artikel 1 Reglement über den Abzug der Kosten von Liegenschaften des Privatvermögens (Liegenschaftskostenreglement, LKR) - Gegenstand
Artikel 1 Liegenschaftskostenreglement, LKR · Gegenstand
1. Dieses Reglement regelt die Kosten und Investitionen, die bei Grundstücken im Privatvermögen nach Artikel 37 des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri abgezogen werden können.