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3.2214 QStRRISRIaF CH-UR

Artikel 6 Reglement über die Quellensteuer und das vereinfachte Abrechnungsverfahren (Quellensteuerreglement, QStR) - Ordentliche Veranlagung bei Vergütungen aus dem Ausland

Allgemeine Bestimmungen
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Artikel 6 Quellensteuerreglement, QStR · Ordentliche Veranlagung bei Vergütungen aus dem Ausland

1. Erhält eine steuerpflichtige Person die Vergütungen von einer oder einem nicht in der Schweiz ansässigen Schuldnerin oder Schuldner der steuerbaren Leistung, so wird sie im ordentlichen Verfahren veranlagt.

2. Sie wird jedoch in der Schweiz an der Quelle besteuert, wenn

a) die Vergütung der Leistung von einer in der Schweiz gelegenen Betriebsstätte oder festen Einrichtung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers getragen wird

b) eine Entsendung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern unter verbundenen Gesellschaften vorliegt und die Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz als faktische Arbeitgeberin zu qualifizieren ist oder

c) eine ausländische Personalverleiherin oder Personalverleiher im Widerspruch zu Artikel 12 Absatz 2 des Arbeitsvermittlungsgesetzes (SR 823.11) Personal an einen Einsatzbetrieb in der Schweiz verleiht und die Vergütung der Leistung von diesem Einsatzbetrieb getragen wird

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