3.2214
QStRRISRIaF
CH-UR
Artikel 30 Reglement über die Quellensteuer und das vereinfachte Abrechnungsverfahren (Quellensteuerreglement, QStR) - Überweisung der Quellensteuer an die Steuerbehörden
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren
Artikel 30 Quellensteuerreglement, QStR · Überweisung der Quellensteuer an die Steuerbehörden
1. Die AHV-Ausgleichskasse erhebt und überweist die einkassierten Steuerzahlungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Wohnsitz im Kanton Uri nach Abzug der ihr zustehenden Bezugsprovision dem Amt für Finanzen.