Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3.2214 QStRRISRIaF CH-UR

Artikel 30 Reglement über die Quellensteuer und das vereinfachte Abrechnungsverfahren (Quellensteuerreglement, QStR) - Überweisung der Quellensteuer an die Steuerbehörden

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren
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Artikel 30 Quellensteuerreglement, QStR · Überweisung der Quellensteuer an die Steuerbehörden

1. Die AHV-Ausgleichskasse erhebt und überweist die einkassierten Steuerzahlungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Wohnsitz im Kanton Uri nach Abzug der ihr zustehenden Bezugsprovision dem Amt für Finanzen.

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