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3.2214 QStRRISRIaF CH-UR

Artikel 3 Reglement über die Quellensteuer und das vereinfachte Abrechnungsverfahren (Quellensteuerreglement, QStR) - Anwendbare Quellensteuertarife

Allgemeine Bestimmungen
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Artikel 3 Quellensteuerreglement, QStR · Anwendbare Quellensteuertarife

1. Für quellenbesteuerte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Artikel 100 ff. StG) bestimmt die Finanzdirektion die anwendbaren Steuertarife.

2. Folgende Tarifcodes werden bei den nachstehend aufgeführten Personen für den Quellensteuerabzug angewendet

a) Tarifcode A für Alleinstehende: ledige, geschiedene, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende und verwitwete Personen, die nicht mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben

b) Tarifcode B für Einverdiener-Ehepaare: in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebende Ehegatten, bei denen nur ein Ehegatte erwerbstätig ist

c) Tarifcode C für Zweiverdiener-Ehepaare: in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebende Ehegatten, bei denen beide Ehegatten erwerbstätig sind

d) Tarifcode E für Personen, die im vereinfachten Abrechnungsverfahren nach den Artikeln 27 bis 30 besteuert werden

e) Tarifcode G für Ersatzeinkünfte nach Artikel 5, die nicht über die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber an die quellensteuerpflichtige Person ausbezahlt werden

f) Tarifcode H für Alleinerziehende: ledige, geschiedene, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende und verwitwete Personen, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten

g) Tarifcode L für Grenzgängerinnen und Grenzgängern nach dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-D, SR 0.672.913.62), die die Voraussetzungen für den Tarifcode A erfüllen

h) Tarifcode M für Grenzgängerinnen und Grenzgängern nach dem DBA-D, die die Voraussetzungen für den Tarifcode B erfüllen

i) Tarifcode N für Grenzgängerinnen und Grenzgängern nach dem DBA-D, die die Voraussetzungen für den Tarifcode C erfüllen

j) Tarifcode P für Grenzgängerinnen und Grenzgängern nach dem DBA-D, die die Voraussetzungen für den Tarifcode H erfüllen

k) Tarifcode Q für Grenzgängerinnen und Grenzgängern nach dem DBA-D, die die Voraussetzungen für den Tarifcode G erfüllen

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